Ablauf

Erstgespräch

Zunächst wird ein Termin für ein Erstgespräch vereinbart. Dieses Erstgespräch dient dazu, sich über das Anliegen der Patientin oder des Patienten bzw. der Bezugspersonen zu unterhalten und sich einen gegenseitigen ersten Eindruck zu verschaffen. Zudem können Formalitäten geklärt werden. Jugendliche ab einem Alter von 15 Jahren und junge Erwachsene können auf Wunsch auch gerne alleine das Erstgespräch wahrnehmen.

Kennenlernphase (Probatorik)

Wenn die Zusammenarbeit weitergehen soll, folgen nach dem Erstgespräch vier bis fünf weitere Termine, um sich noch besser kennen zu lernen und mehr über das Anliegen zu erfahren. Am Ende der Probatorik werden die Befunde und die passenden Weiterbehandlungsmöglichkeiten ausführlich besprochen.

Therapie

Wenn wir am Ende der Probatorik gemeinsam entschieden haben, eine Psychotherapie zu beginnen, finden wöchentlich ein bis zwei Termine (à 50 Minuten) statt. Bei Kindern werden zumeist ein- bis zweimal monatlich Gespräche mit Eltern bzw. den Bezugspersonen geführt. Bei Jugendlichen wird gemeinsam entschieden, ob Termine mit den Bezugspersonen stattfinden sollen.

Schweigepflicht

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin unterliege ich vom ersten Kontakt an der ärztlichen Schweigepflicht gemäß StGB §203 und der Berufsordnung. Diese Verschwiegenheit gilt auch gegenüber den sorgeberechtigten Eltern, es sei denn, das Kind/der Jugendliche gibt dazu seine ausdrückliche Genehmigung. Das bedeutet: Eltern erfahren vom Psychotherapeuten keine konkreten Inhalte aus der Therapie des Kindes und Kinder nichts aus den Gesprächen mit den Eltern. Ausnahmen erfolgen nur mit (schriftlicher) Genehmigung des jeweils Betroffenen. Im Regelfall sind Minderjährige ab 14 Jahren einwilligungsfähig, d.h. ab diesem Alter ist das Patientengeheimnis zu beachten. Auskunftspflicht gegenüber Dritten besteht nur dann, wenn der Patient sich oder andere gefährdet.